Steuerparadies Paraguay

Im Vergleich zu den meisten Industrieländern ist Paraguay in der Tat ein Steuerparadies, allerdings keine Steueroase. Das bedeutet, dass zwar das Steuersystem einfach ist und die Steuern niedrig sind, das Land aber auf keinen internationalen schwarzen oder grauen Liste der Steueroasen auftaucht. Dadurch werden die damit verbundenen Nachteile vermieden. 

 

Was zeichnet das Steuersystem Paraguays aus?

Der südamerikanische Binnenstaat wendet das System der territorialen Besteuerung an. Das bedeutet, dass im Wesentlichen nur Einkommen besteuert werden, die auf dem Territorium der Republik Paraguay erzielt wurden. Im Ausland generierte Einkünfte, zum Beispiel:

  • Renten & Pensionen
  • Mieteinnahmen
  • Dividende
  • Zinseinnahmen 

 

und andere sind steuerfrei.

Der Höchstsatz für Steuern übersteigt in der Regel nicht 10 %. Fast alle Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen, wenn der Einkauf gegen Rechnung (Factura) erfolgt. Sie können zum Beispiel den Kauf von Möbeln, Computern, Handys, ja unter Umständen auch das Tanken und den Kauf von Lebensmitteln von der Steuer absetzen. Dadurch können Sie Ihre Steuerzahlungen völlig legal nahezu auf null reduzieren

 

Achtung!

Bei jedem Einkauf werden Sie gefragt, ob Sie eine Factura (Rechnung) möchten. Sie geben dem Verkäufer Ihre Cedula-Nummer und er stellt daraufhin eine Rechnung aus. Auf der Rechnung stehen neben dem Betrag und dem Namen des Verkäufers Ihr Namen und Ihre Steuernummer RUC. Kleine Unternehmen können häufig keine Rechnung ausstellen. Sie erhalten lediglich eine Quittung. Diese lässt sich nicht von der Steuer absetzen. 

 

Die Rechnungen müssen Sie sammeln und zusammen mit dem Nachweis Ihrer Einnahmen jeden Monat bei Ihrem Buchhalter (Contador) einreichen. 

 

Welche Steuerarten gibt es?

Einkommenssteuer (IRP)

Diese Steuer stellt die wichtigste Einnahmequelle des Staates dar. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe des jährlichen Netto-Einkommens: 

  • bis 50 Millionen PYG (knapp 6000,00 €) : 8 %
  • bis 150 Millionen PYG (ca. 17.200 €): 9 %
  • über 150 Millionen PYG (ca. 17.200 €): 10 % (Höchstsatz)

Selbst wenn das Jahreseinkommen 150 Millionen PYG übersteigt, wird es nicht höher besteuert. 

 

Das zu versteuernde Einkommen wird in die Kategorien Erträge & Veräußerungsgewinne sowie Einkommen aus der Erbringung personenbezogener Dienstleistungen unterteilt. Für jede Kategorie muss die Berechnung separat erfolgen. Im Fall von Veräußerungsgewinnen beträgt der Steuersatz beispielsweise 8 %. Ausgaben und Gewinne können nicht von der einen in eine andere Kategorie verschoben werden. 

Vermögensteuer

wird nicht erhoben

 

Erbschaftssteuer

wird nicht erhoben

 

Steuern auf Bankzinsen

werden nicht erhoben

 

Achtung!

Das gilt nur für Zinserträge durch Anlagen oder Konten bei Banken. Wenn Sie Ihr Geld bei Cooperativas (Genossenschaften) anlegen, müssen Sie die Erträge versteuern. 

 

Körperschaftssteuer (IRE)

Für die Körperschaftssteuer gilt ein einheitlicher Satz von 10 %. Dieser bezieht sich auf alle in Paraguay erzielten Einkünfte und Gewinne in allen Sektoren der Ökonomie. Für kleine und mittelgroße Unternehmen existieren Sonderregelungen, mit deren Hilfe der Steuersatz reduziert werden kann. 

 

Grundsteuer

Diese Steuer wird jährlich entrichtet. Der Steuersatz beträgt 1 % vom Steuerwert der Immobilie. Der Steuerwert liegt erheblich unter dem Marktwert. Wird die Immobilie für Landwirtschaft und/oder Viehzucht genutzt, reduziert sich die Grundsteuer auf 0,5 %. Daneben existieren Sonderregelungen für bestimmte Gemeinden und Gebiete.

 

Mehrwertsteuer (IVA)

Der allgemeine Satz der Mehrwertsteuer beträgt 10 %. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Importprodukte, Alkohol und Zigaretten. 

 

Wer ist in Paraguay steuerpflichtig?

Die Pflicht zur Zahlung von Einkommenssteuer betrifft alle Personen, die ihren Steuerwohnsitz in Paraguay haben und auf dem Territorium des Landes Einkünfte erzielen. Das bedeutet, dass auch Freelancer und Selbstständige mit ständigem Wohnsitz in Paraguay, die ausschließlich online für Kunden im Ausland arbeiten, in Paraguay Steuern zahlen müssen. Die digitalen Dienstleistungen werden auf dem Gebiet Paraguays erbracht. 

Rentner & Pensionäre, digitale Nomaden und Rentiers sind dagegen in der Regel nicht steuerpflichtig. 

 

Wie können Sie die Vorteile des günstigen paraguayischen Steuersystems nutzen?

Um in den Genuss des einfachen und günstigen Steuersystems von Paraguay zu kommen, müssen Sie sich komplett aus Deutschland abmelden, damit Sie das deutsche Finanzamt aus seiner Zuständigkeit entlässt. Selbst wenn Sie noch in einer Zweitwohnung in Deutschland gemeldet sind, bleibt Ihre Steuerpflicht dort erhalten. Die Folgen wären schwerwiegend. Deutschland versteuert das Welteinkommen. Das bedeutet, egal wo Sie das Einkommen erzielen, müssen Sie es in Deutschland versteuern, wenn Sie dort steuerpflichtig sind. Das bezieht sich natürlich auch auf Einkommen, das in Paraguay erzielt wurde. Verschärfend kommt noch dazu, dass es zwischen Deutschland und Paraguay kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt. Es könnte also passieren, dass Sie sowohl in Deutschland als auch in Paraguay Einkommenssteuer zahlen müssten. 

 

In Deutschland erzielte Einkünfte wie Rente, Pension, Mieteinnahmen und Kapitalerträge bleiben dort weiterhin steuerpflichtig, auch wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. 

Wie melden Sie sich als Steuerzahler an?

Als Voraussetzungen für einen Steuerwohnsitz in Paraguay benötigen Sie die Cedula (die paraguayische ID-Karte) und eine Wohnsitzbescheinigung (Vida y Residencia). Damit gehen Sie zum zuständigen Finanzamt und beantragen Ihre RUC (Registro Único de Contribuyentes). Diese entspricht in etwa der deutschen Steuernummer. Das Finanzamt schickt Ihnen die Unterlagen per E-Mail zu. 

 

Am besten wenden Sie sich an einen vertrauenswürdigen Buchhalter (Contador). Dieser erledigt alles für Sie. Die Registrierung bei der Steuerbehörde kostet umgerechnet ungefähr 15 Euro. Buchhalter verlangen in der Regel ein Honorar von 20 bis 25 € pro Monat. 

 

Auf Wunsch bringen wir Sie in Kontakt mit zuverlässigen Buchhaltern.

 

Können Sie die Steuern auch selbst erledigen?

Das ist im Prinzip möglich, allerdings meistens nicht zu empfehlen, selbst wenn Sie Spanisch gut beherrschen. Wie weiter oben bereits mehrfach erwähnt wurde, ist das Steuerrecht in Paraguay zwar bedeutend einfacher als in Deutschland, trotzdem gibt es aber eine ganze Reihe von Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen, die Laien unbekannt sind. Ein Buchhalter hilft Ihnen, Steuern zu sparen und erwirtschaftet dadurch sein Honorar. Zudem ist er für die Richtigkeit aller eingereichten Angaben gegenüber dem Finanzamt verantwortlich. 

 

 

Firmengründung in Paraguay

Im Vergleich zu Deutschland ist die Gründung eines Unternehmens einfach. Der bürokratische Aufwand ist gering und je nach der gewählten Rechtsform ist kein oder nur ein geringes Eigenkapital erforderlich. Als Grundvoraussetzung benötigen Sie lediglich eine Cedula (ID-Karte), den Wohnsitznachweis Vida y Residencia und die Steuernummer RUC. 

 

Welche Vorteile hat die Firmengründung?

  • Der bürokratische Aufwand ist gering. Der Vorgang dauert nur wenige Tage.
  • Es ist kein oder nur wenig Eigenkapital erforderlich. 
  • Die Betriebskosten sind gering, da Löhne, Mieten, Strom und Transportkosten niedrig sind. 
  • Die Steuern sind niedrig. Fast alle Ausgaben können als Betriebskosten abgesetzt werden. 

Welche Rechtsformen sind verfügbar?

In Paraguay existieren 8 Arten von Unternehmen, die alle bestimmte Vor- und Nachteile haben. 


Einzelunternehmen UP 

Diese Rechtsform ist die einfachste und günstigste. Sie kann von Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz in Paraguay haben und dort gewinnbringende Tätigkeiten ausübt. Es ist kein Eigenkapital erforderlich. Bei Verlusten haftet der Unternehmer allerdings mit seinem Privatvermögen. 


Einzelunternehmen IRL

Bei dieser Rechtsform wird das Privatvermögen des Unternehmers vom Kapital des Unternehmens und von dessen Verlusten getrennt. Um eine Firma als IRL zu betreiben, müssen Sie alle finanziellen Transaktionen der Firma dokumentieren und archivieren. 


Kollektivgesellschaft Cooperativa

Ein Unternehmen mit dieser Rechtsform besteht aus mindestens 2 gleichberechtigten Partnern, die subsidiär, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten der Cooperativa haftbar sind. 


Einfache Kommanditgesellschaft

Diese Unternehmensform setzt sich aus Komplementären und Kommanditisten zusammen. Komplementäre haften unbeschränkt, während sich die Haftung der Kommanditisten auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt. 


Kommanditgesellschaft auf Aktien

Es gilt dasselbe Haftungsprinzip wie bei einer einfachen Kommanditgesellschaft, allerdings werden die Einlagen der Kommanditisten durch Aktien getätigt. 


Gesellschaft mit beschränkter Haftung SRL

Die Haftung einer SRL ist auf den Wert ihrer Beiträge begrenzt. Diese werden in sozialen Quoten dargestellt. Eine SRL muss mindestens 2 und maximal 25 Partner haben. 


Aktiengesellschaft SA

Eine Aktiengesellschaft besteht aus mindestens 2 Aktionären, die nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. Wichtige Entscheidungen einer Aktiengesellschaft müssen in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen getroffen werden. 


Gesellschaft nach vereinfachten Aktien EAS

Diese Unternehmensform können Sie online kostenlos registrieren. Diese erfolgt beim Finanzministerium, nicht durch den Eintrag ins öffentliche Register. Die Gründung einer EAS ist durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Paraguay möglich. 

 

Die beliebtesten Unternehmensformen sind das Einzelunternehmen UP, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung SRL und die Aktiengesellschaft SA. 

 

Welche Voraussetzungen gelten für eine Firmengründung?

Um eine Firma in Paraguay zu gründen, benötigen Sie nur wenige Voraussetzungen. Dazu gehören:

  • Die befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  •  Cedula 
  • Firmenname und Geschäftsadresse 
  • Startkapital (falls erforderlich)
  • Gründungsdokumente 

 

Die Firmengründung erfolgt bei einem Notar. Dieser erstellt die notwendigen Dokumente und beglaubigt sie. Im Anschluss wird die neue Firma ins Handelsregister eingetragen und beim Finanzamt angemeldet. 

 

Achtung!

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich als eine erste Orientierung. Sie müssen selbst Erkundigungen einziehen. Beachten Sie zudem, dass sich gesetzliche Bestimmungen häufig ändern.