Deutsche in Südamerika

Die südliche Hälfte des amerikanischen Doppelkontinents ist schon seit Jahrhunderten das Ziel von Auswanderern aus dem deutschsprachigen Raum. Die damaligen schlechten Lebensbedingungen zwangen sie dazu, ihre angestammte Heimat zu verlassen und ihr Glück in der Fremde zu versuchen. Nachdem die meisten südamerikanischen Länder Anfang des 19. Jahrhunderts ihre Unabhängigkeit erlangt hatten, waren in den neu entstandenen Ländern Einwanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz hochwillkommen, weil sie mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zur Entwicklung der Volkswirtschaften beitrugen. 

 

Aufgrund dieser Bedingungen entstanden in Argentinien, Brasilien und Chile (neben anderen südamerikanischen Ländern) große deutsche Siedlungen, die zum Teil bis heute bestehen. In diesem Abschnitt beschäftigen wir uns kurz mit den Aufenthaltsbestimmungen in den südamerikanischen Ländern, die bis heute für deutschsprachige Auswanderer interessant sind. 



Argentinien

Insgesamt leben in der Heimat des Tangos 2 bis 3 Millionen Deutschstämmige, von denen 300.000 bis 500.000 noch die deutsche Sprache verwenden. Es gibt eine deutschsprachige Tageszeitung, das Argentinische Tageblatt. 

 

Die wichtigsten Bestimmungen für einen Aufenthaltstitel

Bürger der DACH-Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz) können nach Argentinien visafrei einreisen und sich dort bis zu 90 Tage aufhalten. Das Visum gilt jedoch nur für touristische Zwecke. Wer sich in Argentinien dauerhaft aufhalten will, muss zuvor bei der argentinischen Botschaft ein Visum beantragen. Dieses gilt ein Jahr. Innerhalb dieser Frist kann die Einreise nach Argentinien erfolgen. Für Rentner ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis relativ einfach. Neben den üblichen Dokumenten ist ein Rentenbescheid erforderlich. Eine Mindesthöhe der Rente ist nicht vorgeschrieben. Bereits 600 bis 1.000 €/Monat gelten als ausreichend, da der argentinische Mindestlohn nur etwa 335 €/Monat beträgt. 

 

In der Regel wird erst ein befristeter Aufenthalt beantragt. Nach 3 Jahren kann dieser in eine Daueraufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Der Antrag kann online gestellt werden. Eine Wohnadresse in Argentinien ist Grundvoraussetzung. 

 

Brasilien

Das größte Land Südamerikas beherbergt auch die größte Anzahl deutschstämmiger Einwohner. Insgesamt wird ihre Zahl auf 6,1 Millionen geschätzt. Etwa eine Million von ihnen verwendet noch die deutsche Sprache im Alltag. Viele Deutschstämmige leben beispielsweise in Blumenau und Pomerode. 

 

Die wichtigsten Bestimmungen für einen Aufenthaltstitel

Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels in Brasilien gibt es mehrere Optionen:

  • Rentner müssen eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von mindestens 2.000 €/Monat nachweisen können.
  • Wer einen Arbeitsvertrag mit einem brasilianischen Unternehmen abschließt, bekommt vom Arbeitgeber Unterstützung bei der Beantragung des Aufenthaltstitels.
  • Ein Aufenthaltstitel kann auch durch Heirat oder ein gemeinsames Kind mit einem brasilianischen Staatsbürger ausgestellt werden. 

 

Üblicherweise wird erst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, die dann in eine Daueraufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. 

 

Chile

Im Land an der Pazifikküste Südamerikas leben aktuell ungefähr 500.000 deutschstämmige Einwohner. Aufgrund des hohen Lebensstandards und des guten Klimas bildet es auch heute noch ein beliebtes Ziel für Einwanderer aus dem deutschsprachigen Raum. 

 

Die wichtigsten Bestimmungen für einen Aufenthaltstitel

Bevor Einwanderer eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Chile erhalten, müssen sie sich erst für mindestens 1 bis 2 Jahre dort mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis aufhalten. Diese kann auf Antrag in eine Daueraufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Der Aufenthalt kann auf mehreren Wegen gewährt werden:

  • Einkommen durch Rente oder andere Quellen außerhalb Chiles. Es gibt keine mindesthöhe, das Einkommen muss aber ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. 
  • Arbeitsvertrag
  • Investitionen
  • Familiennachzug 

 

Der Aufenthaltstitel wird nur gewährt, wenn der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt in Chile hat und sich dort mindestens 180 Tage pro Jahr aufhält. 



Worauf sollten Sie achten?

Die konkreten Bestimmungen unterscheiden sich naturgemäß von Land zu Land. Aber auch in einem bestimmten Land können sie sich sehr schnell ändern. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich deshalb stets bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Ziellandes nach dem aktuellen Stand erkundigen. Fast immer benötigen Sie die folgenden Dokumente und Unterlagen:

  • Einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Einreisedatum gültig sein muss.
  • Eine internationale Geburtsurkunde mit Apostille
  • Das polizeiliche Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland (Zielland bei der Beantragung angeben)
  • Ehe- oder Scheidungsurkunde mit Apostille 
  • Einkommensnachweis in Form eines Rentenbescheids mit Apostille, eines Arbeitsvertrags oder beglaubigten Kontoauszügen.
  • Wohnsitznachweis im Zielland (Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie).  

 

Je nach den individuellen Umständen können noch weitere Dokumente dazukommen. Alle deutschsprachigen Dokumente müssen von im Zielland zugelassenen Übersetzern in die Amtssprache übersetzt werden. Sie haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Beispielsweise darf das polizeiliche Führungszeugnis in der Regel nicht älter als 3 bis 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung sein. Selbst wenn Sie Spanisch oder Portugiesisch perfekt beherrschen, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt oder Agenten um Hilfe zu bitten. Wenden Sie sich an Personen mit großer Erfahrung und vielen positiven Referenzen.